1. |
Anfüttern ist nicht gestattet. |
2. |
Es darf nur mit zwei Ruten geangelt werden. |
3. |
Blinkern ist verboten. An allen Teichen ist nur Angeln mit natürlichen Ködern gestattet. Der Einsatz von lebendigen Köderfischen ist nicht gestattet. |
4. |
Gefangene Fische müssen mit einem Unterfangkescher aus dem Gewässer entnommen und ordnungsgemäß getötet werden. Der Einsatz von Setzkeschern ist nicht gestattet. |
5. |
Kein Wechsel von Teich zu Teich oder Platzwechsel am Teich gestattet. |
6. |
Fische dürfen nicht am Teich, sondern nur am Schlachtplatz ausgenommen werden. |
7. |
Der Käufer der Tageskarte verpflichtet sich, einem Mitarbeiter des Angelparks bei Kontrollen seine Identität und die gefangenen Fische auf Verlangen vorzuzeigen. |
8. |
Das Betreten der Angelteichanlage geschieht auf eigene Gefahr. Für Schäden, die der Angler sich selbst, der Anlage oder anderen Personen zufügt, ist er selbst verantwortlich und haftbar. Eltern haften für
ihre Kinder. |
9. |
Angeln nur mit Jahresfischereischein (Angelschein). |
10. |
Müll und Unrat bitte in den dafür vorgesehenen Behältnissen entsorgen. |
11. |
Bei Teichvermietungen übernimmt der Pächter die Verantwortung für ordnungsgemäßes Angeln. |
12. |
Bei Verstoß gegen die Hausordnung kann der Angelkarteninhaber ohne Entschädigung von der Angelteichanlage verwiesen werden. |